Betreuung und Abwicklung von Betriebsprüfungen
Deutschland - Rechtsnormen und Grundsatz
Die Betriebsprüfung ist in den §§ 193 ff AO geregelt und wird korrekterweise als Außenprüfung bezeichnet. Die Verwaltungsvorschrift für eine Betriebsprüfung ist die Betriebsprüfungsordnung (BpO). Sie beschreibt in § 2 Abs. 1 BpO den Zweck der Außenprüfung als die Ermittlung und Beurteilung der steuerlich bedeutsamen Sachverhalte, um die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherzustellen (§§ 85, 199 Abs. 1 AO). Des Weiteren seien bei der Anordnung und Durchführung von Prüfungsmaßnahmen im Rahmen der Ermessensausübung die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit der Mittel und des geringstmöglichen Eingriffs zu beachten.
- Größenklassen
- Ablauf einer Außenprüfung
- Unsere Unterstützung für Ihr Unternehmen
1. Größenklassen
§ 3 BpO schreibt vor, das Unternehmen in Größenklassen eingeteilt werden, wodurch u.a. die Häufigkeit von Betriebsprüfungen festgelegt werden soll. Anhand von Merkmalen wie Umsatzerlöse und Gewinn werden die Unternehmen in folgende Kategorien eingeteilt:
- Großbetriebe
- Mittelbetriebe
- Kleinbetriebe
- Kleinstbetriebe
Die Höhe der Merkmale wird in regelmäßigen Abständen vom Bundesministerium für Finanzen festgelegt und veröffentlicht. So sind ab dem Prüfungszeitraum 2016 Handelsunternehmen mit einem Umsatz von über EUR 8,0 Mio. oder einem Gewinn von über EUR 310.000 Großbetriebe, ab einem Umsatz von über EUR 1,0 Mio. oder einem Gewinn von EUR 62.000 Mittelbetriebe und bei einem Umsatz von über EUR 190.000 oder einem Gewinn von über EUR 40.000 Kleinbetriebe. Unternehmen unterhalb dieser Grenzen sind Kleinstbetriebe. Die statistische Häufigkeit liegt nach einer Veröffentlichung des Finanzministeriums bei Großbetrieben bei 4,5 Jahren, bei Mittelbetrieben bei 15 Jahren und bei Kleinbetrieben bei 30 Jahren. Während somit Großbetriebe durchgehend geprüft werden, unterliegen die Kleinstbetriebe statistisch ca. alle 100 Jahre einer Betriebsprüfung.
Neben den Größenklassen sind auch Auffälligkeiten in den Steuererklärungen oder unplausible Daten in den Jahresabschlüssen Gründe für eine Außenprüfung.
2. Ablauf einer Außenprüfung
Einer Außenprüfung geht zwingend eine Prüfungsanordnung voraus, in welcher der Prüfungszeitraum, der Name des Prüfers und ein Prüfungsbeginn bekannt gegeben werden. In der Regel findet die Außenprüfung beim Steuerpflichtigen statt, es kann aber auch auf Räume des Finanzamtes bzw. in Ausnahmefällen auf die Kanzlei des steuerlichen Beraters ausgewichen werden.
Neben den Buchhaltungsauswertungen (in elektronischer Form) sind sämtliche Belege wie Rechnungen und Kontoauszüge vorzulegen.
Nach Durcharbeitung der Unterlagen gibt der Betriebsprüfer seine Feststellungen bekannt, die in einer Schlussbesprechung bzw. auch schon vorher mit dem Steuerpflichtigen und seinem Berater besprochen werden.
Es folgen der Bericht über die Prüfungsfeststellungen sowie die darauf basierenden Änderungsbescheide. Falls es zu keinen Einigungen kommt, kann der Weg über Einsprüche und Klagen weiter beschritten werden.
3. Unsere Unterstützung für Ihr Unternehmen
Bereits im Vorfeld einer Außenprüfung stehen Ihnen die Experten von Viehbacher Rechtanwälte Steuerberater unterstützend zur Seite, helfen Ihnen bei der Bereitstellung der notwendigen Unterlagen und führen die Verhandlungen mit dem Prüfer. Viele Fragen können bereits während der Prüfung geklärt werden. Selbstverständlich führen wir auch die Schlussbesprechung und beschreiten für Sie die danach weiter notwendigen Schritte.
Eine gewisse Kooperationsbereitschaft gegenüber dem Finanzamt und die zeitnahe Lieferung der angeforderten Unterlagen ist für den reibungslosen Ablauf einer Außenprüfung hilfreich, aber mindestens genauso wichtig ist die fundierte Durchsetzung Ihre Positionen und Ansätze.
Unsere Experten verfügen über die langjährige Erfahrung und die soliden Fachkenntnisse um Ihre Ansprüche gegenüber den Finanzbehörden durchzusetzen. Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!